Blindenwarenvertriebsgesetz
Die Blindenwerkstätte H. Sieben ist seit vielen Jahren ein aktives Mitglied des Bundesverbandes staatlich anerkannter Blindenwerkstätte e.V.
Gesetzesnovellierung
Durch die Gesetzesnoviellierung des Mittelstandsgesetzes (2.MEG) vom 13.09.2007 wurde das Blindenwarenvertriebsgesetz nebst Durchführungsverordnungen außer Kraft gesetzt. Unter Berücksichtigung der weiteren Einhaltung des ehemaligen BliWaG wurde den existierenden staatlich anerkannten Blindenwerkstätten ein Bestandsschutz eingeräumt. Neue staatliche Anerkennungen werden nicht mehr erteilt. Werkstätten mit staatlicher Anerkennung dürfen veräußert oder übernommen werden, die Beibehaltung der staatlichen Anerkennung ist dabei an Auflagen gebunden.
Blindenwarenvertriebsgesetz - BliwaG

